Wichtige Kundeninformationen
Haarfärbung bei Jugendlichen unter 16 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1.September 2011 sind Haarfärbungen mit "Oxidationshaarfärbemitteln" aber auch andere Haarfarben, für Jugendliche unter 16 Jahren aufgrund der Kosmetik-Verordnung untersagt. Hintergrund dieser Regelung ist das seltene, aber mögliche Allergierisiko in diesem Bereich, das zu besonderen Hinweispflichten für Hersteller und Anwender führt. Ab diesem Zeitpunkt wird in den Beipackzetteln (z.T. auch auf den Verpackungen und/oder auf den Farbtuben und Behältern) u.a. folgender Hinweis abgedruckt sein:
"Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt."Dies bedeutet:
Es dürfen keine Jugendlichen unter 16 Jahren mit Haarfarben behandelt werden, die diesen Hinweis im Beipackzettel oder auf der Verpackung enthalten. Dies gilt rechtlich und auch aus Haftungsgründen selbst dann, wenn zum Beispiel die Eltern einer solchen Farbbehandlung schriftlich zustimmen würden.
Welche Haarfärbemittel sind betroffen?
Alle Oxidationshaarfärbemittel und Haarfarben, die im Beipackzettel (oder auf der Verpackung bzw. auf der Tube/Behälter) diesen Hinweis ab 1. September 2011 enthalten. Wir empfehlen, sich grundsätzlich an diese Angaben und Hinweise der Hersteller zu halten und im Zweifelsfall, Kontakt mit dem Hersteller oder Lieferpartner aufzunehmen.
Kontakt
Torsten Popp
Mittelstraße 30
34466 Wolfhagen
Tel. 0 56 92 - 58 73
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